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Neues aus den Kliniken


Siegel des Kinderschutzbundes verliehen

Der Orthopädie III der Seepark Klinik Debstedt wurde das Siegel Kinderfreundlicher Service...

Qualifizierungsmaßnahme
Krankenpflegehelfer/in und Betreuungskraft nach & 87b Abs. 3 SGB XI

(Download  Flyer 1MB)

Die Qualifizierungsmaßnahme „Krankenpflegehelfer/in“ und „Betreuungskraft nach § 87b SGB XI“ richtet sich nach der Richtlinie zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen und ist angelehnt an die Ordnung für die Ausbildung und Prüfung in der Krankenpflegehilfe (RdErl. D. MK v. 2.9.2005)

 

Inhalte der theoretischen Qualifizierungsmaßnahme:

75h   Berufliches Selbstverständnis entwickeln 

75h   Beziehungen im Arbeitsumfeld aufnehmen 

300h Pflege von Menschen aller Altersgruppen

150h Veränderte Pflegesituationen Wahrnehmen und adäquat reagieren 

600h Insgesamt (incl. Basis- und Aufbaumodul Betreuungsarbeit in Pflegeheimen n. d. Richtlinien des § 87b Abs. 3 SGBXI)

 

Praktische Einsatzorte:


Während der Qualifizierungsmaßnahme findet die praktische Ausbildung in Krankenhäusern und Seniorenwohneinrichtungen (Pflichtpraktikum 2 Wochen n. d. Richtlinien des § 87b Abs. 3 SGB XI) sowie in Sozialstationen in einem Umfang von 1000 Zeitstunden statt. Davon werden in einer operativen und konservativen Abteilung jeweils mindestens 400 Zeitstunden abgeleistet.

 

Ausbildungsziel und Berufsperspektiven


Die Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegerhelfer soll die Kompetenzen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die eigenständige Versorgung pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Supervision einer Pflegefachkraft sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens vermitteln.

Diese Qualifizierungsmaßnahme bietet Ihnen einen vertiefenden Einstieg in die ambulante und häusliche Pflege und berücksichtigt die Erfordernisse des § 87b SGB XI. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben die Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte zur Verbesserung der Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen einzustellen, deren Tätigkeit eng mit der Arbeit der Pflegekräfte und des sonstigen Personals abgestimmt wird.

Durch diese Maßnahme erhalten Sie attraktive Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind.

 

Abschlüsse


Qualifikation zur Krankenpflegehelfer/in und Betreuungskraft nach § 87b Abs. 3 SGB XI nach DIN ISO 9001/2008 und AZWV zertifiziert.

 

Form und Dauer der Qualifizierungsmaßnahme:


Die Ausbildung dauert - unabhängig vom Zeitpunkt der Prüfung  - in Vollzeitform ein Jahr.

Der Unterricht findet in Blockwochen jeweils von 08:00 – 15:00 Uhr im Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit, Spadener Weg 3 in 27607 Langen-Debstedt statt.

Während der Praktikumseinsätze richtet sich die Arbeitszeit nach der jeweiligen Schichteinteilung.

Die geforderte Gesamtstundenzahl der Weiterbildung beträgt 1600 Stunden.

 

Kosten:


3573,74 Euro (incl. Zertifikat)

 

Mindestteilnehmerzahl: 15

 


Zielgruppe sind Menschen mit:

  • Positiver Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
  • Sozialer und kommunikativer Kompetenz
  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit
  • Empathiefähigkeit
  • Phantasie, Kreativität und Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit

 


Zugangsvoraussetzungen:

In die Ausbildungsstätte kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Einzureichende Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Abschlusszeugnis
  • Bildungsgutschein

Anmeldung


Ihre Anmeldung mit den Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:


Bildungszentrum Pflege und Gesundheit
Spadener Weg 3
27607 Langen-Debstedt


Tel.: 04743/893 2236 (Sekretariat)
Fax.: 04743/893 2309
eMail: BIZ[at]kliniken-wesermuende.de